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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1175;Rechtssatz
Ist eine Unternehmung im Handelsregister als Einzelfirma eingetragen, sind aber neben dem Firmeninhaber noch andere Personen als Mitunternehmer im steuerlichen Sinne vorhanden, dann haftet jeder dieser steuerlichen Mitunternehmer für die vollen Betriebssteuerschulden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1958000097.X01Im RIS seit
07.04.1961Zuletzt aktualisiert am
22.07.2016