RS Vwgh 1961/4/7 0097/58

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.1961
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Ist eine Unternehmung im Handelsregister als Einzelfirma eingetragen, sind aber neben dem Firmeninhaber noch andere Personen als Mitunternehmer im steuerlichen Sinne vorhanden, dann haftet jeder dieser steuerlichen Mitunternehmer für die vollen Betriebssteuerschulden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1958000097.X01

Im RIS seit

07.04.1961

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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