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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §276 Abs1;Beachte
y16795;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1961/04/11 0794/59 1Stammrechtssatz
Die Partei hat innerhalb der zweiwöchigen Frist lediglich einen Antrag auf Fristverlängerung gestellt, den Antrag auf Entscheidung durch die FLD aber erst nach Ablauf dieser Frist. *
E 11.4.1961, 794/59 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1959000793.X01Im RIS seit
11.04.1961