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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183 Abs1;Beachte
y15044;Rechtssatz
Im Abgabenverfahren gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme nicht. Die Abgabenbehörde kann auch Gutachten, die in einem gerichtlichen Verfahren erstattet worden sind, als Beweismittel heranziehen und im Zuge der freien Beweiswürdigung werten.
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E 17.4.1961, 2428/59 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1959002428.X01Im RIS seit
17.04.1961