Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs3 Z7Rechtssatz
Vor einer Abgangsentschädigung iSd § 49 Abs 3 Z 7 ASVG kann dann nicht mehr gesprochen werden, wenn in einer aus Anlaß der Beendigung des Dienstverhältnisses dem Dienstnehmer gewährten Leistung auch Arbeitslohn oder Gehalt enthalten ist.Vor einer Abgangsentschädigung iSd Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 7, ASVG kann dann nicht mehr gesprochen werden, wenn in einer aus Anlaß der Beendigung des Dienstverhältnisses dem Dienstnehmer gewährten Leistung auch Arbeitslohn oder Gehalt enthalten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960001641.X00Im RIS seit
01.10.2019Zuletzt aktualisiert am
01.10.2019