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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §34;Rechtssatz
Bei Durchführung des Sachverständigenbeweises besteht für die Behörde keine Verpflichtung, einen Facharzt überhaupt oder einen bestimmten Facharzt beizuziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1959002411.X01Im RIS seit
05.03.2002Zuletzt aktualisiert am
17.01.2017