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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §289 Abs1;Beachte
y12090;Rechtssatz
Eine Steuervorschreibung erzeugt auch dann die Steuerschuld, wenn sie dem Gesetze nicht entspricht. Auch rechtswidrige Verwaltungsbescheide gehören also dem Rechtsbestande so lange an, als sie nicht durch einen anderen Bescheid aus diesem Rechtsbestande beseitigt werden.
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E 2.5.1961, 2228/60 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960002228.X01Im RIS seit
02.05.1961