RS Vwgh 1961/5/15 0539/59

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Veröffentlicht am 15.05.1961
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §255 Abs1 impl;
BAO §255 Abs3 impl;
BAO §273 Abs1 lita impl;
  1. BAO § 255 heute
  2. BAO § 255 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 255 gültig von 19.04.1980 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980
  1. BAO § 255 heute
  2. BAO § 255 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 255 gültig von 19.04.1980 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Hat anlässlich einer Betriebsprüfung die mit einer gültigen Vollmacht in Steuerangelegenheiten ausgestattete Ehegattin des Steuerpflichtigen einen Rechtsmittelverzicht abgegeben und war zur gleichen Zeit auch ein Steuerberater gegenüber dem Finanzamt als Bevollmächtigter ausgewiesen, dann ist der Rechtsmittelverzicht als gültig anzusehen und eine dennoch gegen die Steuerbescheide eingebrachte Berufung als unzulässig zurückzuweisen, wenn im Zeitpunkt der Abgabe der Verzichtserklärung die Vollmacht der Ehegattin gegenüber dem Finanzamt nicht widerrufen worden war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1959000539.X01

Im RIS seit

15.05.1961

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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