Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1431;Rechtssatz
Der Rückerstattungsanspruch des Bundes auf Rückzahlung zu Unrecht bezogener Bezüge (hier: Haushaltszulage) durch einen Beamten kann sich nur auf die Normen des bürgerlichen Rechtes gründen, die als Ausdruck allgemein geltender Rechtsgrundsätze auch auf dem Gebiete des öffentlichen Rechtes anzuwenden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1959002406.X02Im RIS seit
23.03.2009Zuletzt aktualisiert am
27.08.2018