RS Vwgh 1961/5/26 1216/58

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Veröffentlicht am 26.05.1961
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15192;

Rechtssatz

Die im Schätzungswege vorgenommene Aufteilung des Bierumsatzes bei einem Caferestaurant auf Schank und Stüberl und auf das Kaffeehaus kann nicht einfach dadurch entkräftet werden, daß der Steuerpflichtige ihr ohne stichhaltige, auf konkrete Tatsachen gestütze Begründung eine andere, für ihn günstigere schätzungsweise Aufteilung entgegenhält.

*

E 26.5.1961, 1216/58 #5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1958001216.X05

Im RIS seit

26.05.1961
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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