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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15192;Rechtssatz
Die im Schätzungswege vorgenommene Aufteilung des Bierumsatzes bei einem Caferestaurant auf Schank und Stüberl und auf das Kaffeehaus kann nicht einfach dadurch entkräftet werden, daß der Steuerpflichtige ihr ohne stichhaltige, auf konkrete Tatsachen gestütze Begründung eine andere, für ihn günstigere schätzungsweise Aufteilung entgegenhält.
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E 26.5.1961, 1216/58 #5
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1958001216.X05Im RIS seit
26.05.1961