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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §131 Abs1 Z2;Beachte
y14569;Rechtssatz
Ein Steuerpflichtiger, dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist, entspricht den ihm steuerlich obliegenden Buchführungspflichten keinesfalls, wenn er sich darauf beschränkt, die Losungen statt in laufenden Aufzeichnungen auf Losungsbögen festzuhalten.
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E 26.5.1961, 1216/58 #2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1958001216.X02Im RIS seit
26.05.1961