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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Beachte
y15190;Rechtssatz
Wohl kann die Rechtsmittelbehörde über eine erstinstanzliche Schätzung hinausgehen und auch den Wareneinsatz abweichend von der erstinstanzlichen Ermittlung schätzen, wenn dafür die entsprechende Grundlage vorhanden ist. Diese Grundlage muß aber in einem einwandfreien Verfahren ermittelt werden.
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E 26.5.1961, 1216/58 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1958001216.X01Im RIS seit
26.05.1961