RS Vwgh 1961/5/31 0767/59

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.1961
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10/10 Grundrechte
74/01 Kirchen Religionsgemeinschaften

Rechtssatz

Eine nicht anerkannte Religionsgemeinschaft, die keine Rechtspersönlichkeit besitzt, kann im Rechtssinn nicht Dienstgeber sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1959000767.X01

Im RIS seit

18.05.2016

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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