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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18 Abs1;Rechtssatz
Bei der Prüfung, ob Handreichungen von nahen Angehörigen auf Grund des sittlichen Familienbandes erwartet und ihnen zugemutet werden können, kommt es nicht darauf an, ob diese Handreichungen von Angehörigen tatsächlich erbracht werden; es handelt sich bloß darum, daß diese Handreichungen dadurch im allgemeinen charakterisiert sind. (Hinweis auf E vom 7.3.1958, Zl. 0633/55, VwSlg. 4598 A/1958)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1959000711.X01Im RIS seit
16.10.2001Zuletzt aktualisiert am
29.04.2009