RS Vwgh 1961/6/28 0339/61

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1961
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40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

y29568;

Rechtssatz

Ob für die Beschwerdeführerin ein Notstand gegeben war, ist nur aus den Verhältnissen zu beurteilen, die für die Beschwerdeführerin selbst vorgelegen sind und die sie zum Handeln veranlasst haben. *

E 28.6.1961, 339/61 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1961000339.X01

Im RIS seit

28.06.1961
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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