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40/01 VerwaltungsverfahrenBeachte
y29568;Rechtssatz
Ob für die Beschwerdeführerin ein Notstand gegeben war, ist nur aus den Verhältnissen zu beurteilen, die für die Beschwerdeführerin selbst vorgelegen sind und die sie zum Handeln veranlasst haben. *
E 28.6.1961, 339/61 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1961000339.X01Im RIS seit
28.06.1961