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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Beachte
y13974;Rechtssatz
Die Tatsache, daß der Vorsitzende des Berufungssenates das Begehren des Berufungswerbers in der mündlichen Verhandlung, zu einem bestimmten Punkt des Parteivorbringens sofort Stellung zu nehmen, zurückweist, bedeutet keinen Verfahrensmangel. Die Würdigung von Parteienvorbringen hat nur in dem von der Behörde zu erlassenden Bescheid zu erfolgen.
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E 13.7.1961, 1005/58 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1958001005.X07Im RIS seit
12.12.2000