RS Vwgh 1961/7/13 1005/58

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Veröffentlicht am 13.07.1961
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15194;

Rechtssatz

Wenn mehrere Schätzungsmethoden möglich sind, ist die Wahl der tatsächlich anzuwendenden Schätzungsmethode der Behörde zu überlassen.

*

E 13.7.1961, 1005/58 #3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1958001005.X05

Im RIS seit

12.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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