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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15194;Rechtssatz
Wenn mehrere Schätzungsmethoden möglich sind, ist die Wahl der tatsächlich anzuwendenden Schätzungsmethode der Behörde zu überlassen.
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E 13.7.1961, 1005/58 #3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1958001005.X05Im RIS seit
12.12.2000