RS Vwgh 1961/7/13 1005/58

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Veröffentlicht am 13.07.1961
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15195;

Rechtssatz

Der Behörde kann nicht entgegengetreten werden, wenn sie bei der kalkulatorischen Verprobung der Betriebsergebnisse eines Bäckermeisters zur Ermittlung der Gebäckausbeute einer Kalkulation auf Grund einer im Betrieb ständig angewandten Erzeugnismethode den Vorzug vor einer (einzigen) Probe des Fertiggewichtes gibt.

*

E 13.7.1961, 1005/58 #4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1958001005.X04

Im RIS seit

12.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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