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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15195;Rechtssatz
Der Behörde kann nicht entgegengetreten werden, wenn sie bei der kalkulatorischen Verprobung der Betriebsergebnisse eines Bäckermeisters zur Ermittlung der Gebäckausbeute einer Kalkulation auf Grund einer im Betrieb ständig angewandten Erzeugnismethode den Vorzug vor einer (einzigen) Probe des Fertiggewichtes gibt.
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E 13.7.1961, 1005/58 #4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1958001005.X04Im RIS seit
12.12.2000