RS Vwgh 1961/7/13 1005/58

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Veröffentlicht am 13.07.1961
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y16694;

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde ist zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigt, wenn der Steuerpflichtige Lieferungen durchgeführt hat, über die Belege, Quittungen, Lieferscheine oder dgl nicht ausgestellt wurden. Wenn es sich dabei nur um geringfügige Mengen gehandelt hat, kann dies die grundsätzliche Mangelhaftigkeit der Aufzeichnungen in diesem Punkt nicht beseitigen.

*

E 13.7.1961, 1005/58 #2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1958001005.X03

Im RIS seit

12.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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