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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y16694;Rechtssatz
Die Abgabenbehörde ist zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigt, wenn der Steuerpflichtige Lieferungen durchgeführt hat, über die Belege, Quittungen, Lieferscheine oder dgl nicht ausgestellt wurden. Wenn es sich dabei nur um geringfügige Mengen gehandelt hat, kann dies die grundsätzliche Mangelhaftigkeit der Aufzeichnungen in diesem Punkt nicht beseitigen.
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E 13.7.1961, 1005/58 #2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1958001005.X03Im RIS seit
12.12.2000