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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §131 Abs1 Z2;Beachte
y14573;Rechtssatz
Gewiß besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine Registrierkasse zu führen. Ist im Betrieb eine solche aber vorhanden, dann stellen die Kassenstreifen Belege für die Umsatzermittlung dar und der Steuerpflichtige begibt sich eines Beweismittels, wenn er diese Belege vernichtet.
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E 13.7.1961, 1005/58 #2;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1958001005.X01Im RIS seit
12.12.2000