Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §129;Beachte
y14543;Rechtssatz
Die Nichtausstellung von Belegen über den Warenausgang (etwa in Form von Rechnungsdurchschriften oder Lieferscheindurchschriften) stellt einen Buchführungsmangel dar, der an sich die Vornahme einer Schätzung zulässig erscheinen läßt.
*
E 14.7.1961, 0812/58 #2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1958000812.X02Im RIS seit
14.07.1961