RS Vwgh 1961/7/14 0812/58

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Veröffentlicht am 14.07.1961
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y14543;

Rechtssatz

Die Nichtausstellung von Belegen über den Warenausgang (etwa in Form von Rechnungsdurchschriften oder Lieferscheindurchschriften) stellt einen Buchführungsmangel dar, der an sich die Vornahme einer Schätzung zulässig erscheinen läßt.

*

E 14.7.1961, 0812/58 #2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1958000812.X02

Im RIS seit

14.07.1961
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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