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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs3;Rechtssatz
Der Umstand, daß die Frist des § 31 Abs 3 VStG am Tage der Erlassung des Berufungsbescheides bereits verstrichen war, stand der Bestätigung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses im Wege.Der Umstand, daß die Frist des Paragraph 31, Absatz 3, VStG am Tage der Erlassung des Berufungsbescheides bereits verstrichen war, stand der Bestätigung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses im Wege.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960000645.X01Im RIS seit
03.07.2003