Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ein Ausspruch auf Ausscheiden einer Fläche aus dem öffentlichen Wassergut ist nur dann gegeben, wenn diese Fläche für den Gemeingebrauch dauernd entbehrlich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960001116.X02Im RIS seit
18.03.2016Zuletzt aktualisiert am
04.05.2016