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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15197;Rechtssatz
Die Abgabenbehörde ist zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigt, wenn sich aus den Umständen des einzelnen Falles ergibt, daß ein beim Steuerpflichtigen eingetretener Vermögenszuwachs weder aus seinem erklärten Einkommen noch aus sonstigen glaubhaft gemachten Einnahmen, die der Einkommensteuer nicht unterliegen, herrühren kann.
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E 24.10.1961, 2209/59 #3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1959002209.X03Im RIS seit
24.10.1961