RS Vwgh 1961/10/24 2209/59

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Veröffentlicht am 24.10.1961
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15197;

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde ist zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigt, wenn sich aus den Umständen des einzelnen Falles ergibt, daß ein beim Steuerpflichtigen eingetretener Vermögenszuwachs weder aus seinem erklärten Einkommen noch aus sonstigen glaubhaft gemachten Einnahmen, die der Einkommensteuer nicht unterliegen, herrühren kann.

*

E 24.10.1961, 2209/59 #3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1959002209.X03

Im RIS seit

24.10.1961
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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