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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18 Abs1;Rechtssatz
Eine durch einen vorübergehenden Krankheitszustand erzeugte Hilflosigkeit schließt den Anspruch auf eine Pflegzulage nicht aus, wenn dieser Zustand wenigstens während eines Zeitraumes von einem Monat besteht. (Hinweis auf E vom 5.7.1926, Zl. R 272/26, VwSlg. 14401 A/1926)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1959001000.X01Im RIS seit
11.10.2001