Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §60;Rechtssatz
Der Vater eines Jugendlichen ist vor dem Verwaltungsgerichtshof im eigenen Namen beschwerdeberechtigt, auch wenn er sich am vorausgegangenen Verwaltungsverfahren nicht beteiligt hatte.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960002441.X01Im RIS seit
02.12.2005