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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §193 Abs1 litb impl;Rechtssatz
Auch eine Zurechnungsfortschreibung ist nicht bloß dann zulässig, wenn tatsächlich eine Änderung in den für die Zurechnung maßgebenden Verhältnissen eingetreten ist, sondern auch dann, wenn die bisherige Zurechnung unrichtig war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1959000567.X02Im RIS seit
13.11.1961Zuletzt aktualisiert am
12.08.2016