RS Vwgh 1961/11/13 0567/59

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Veröffentlicht am 13.11.1961
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §193 Abs1 litb impl;
BAO §24 Abs1 litd impl;

Rechtssatz

Auch eine Zurechnungsfortschreibung ist nicht bloß dann zulässig, wenn tatsächlich eine Änderung in den für die Zurechnung maßgebenden Verhältnissen eingetreten ist, sondern auch dann, wenn die bisherige Zurechnung unrichtig war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1961:1959000567.X02

Im RIS seit

13.11.1961

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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