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32/03 Steuern vom VermögenNorm
BewG 1955 §69 Z1;Beachte
y11607;Rechtssatz
Ein vertraglich für den Fall der Auflösung eines "Konsulventenvertrages" zugesagter Abfertigungsanspruch ist als Kapitalforderung iSd § 67 Z 1 BewG anzusehen und die Abgabenbehörde ist somit berechtigt, den Abfertigungsanspruch in die Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer einzubeziehen. Dasselbe gilt auch von dem Anspruch des Steuerpflichtigen auf Kündigungsentschädigung.Ein vertraglich für den Fall der Auflösung eines "Konsulventenvertrages" zugesagter Abfertigungsanspruch ist als Kapitalforderung iSd Paragraph 67, Ziffer eins, BewG anzusehen und die Abgabenbehörde ist somit berechtigt, den Abfertigungsanspruch in die Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer einzubeziehen. Dasselbe gilt auch von dem Anspruch des Steuerpflichtigen auf Kündigungsentschädigung.
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E 17.11.1961, 1612/59 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1959001612.X01Im RIS seit
14.01.2002