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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14 Abs1 impl;Rechtssatz
Erwirbt ein bestehender Gewerbebetrieb die Maschinen eines liquidierten Betriebes, dann kann auch wenn diese Maschinen die wesentliche Grundlage des liquidierten Betriebes gebildet haben, geben den Übernehmer nicht die Haftung nach § 116 der Abgabenordnung (nunmehr § 14 BAO) für Abgabenschulden des liquidierten Betriebes geltend gemacht werden (Hinweis E 29.6.1956, 0098/55 VwSlg 1458 F/1956, E 16.12.1960 0253/58 VwSlg 2346 F/1960).Erwirbt ein bestehender Gewerbebetrieb die Maschinen eines liquidierten Betriebes, dann kann auch wenn diese Maschinen die wesentliche Grundlage des liquidierten Betriebes gebildet haben, geben den Übernehmer nicht die Haftung nach Paragraph 116, der Abgabenordnung (nunmehr Paragraph 14, BAO) für Abgabenschulden des liquidierten Betriebes geltend gemacht werden (Hinweis E 29.6.1956, 0098/55 VwSlg 1458 F/1956, E 16.12.1960 0253/58 VwSlg 2346 F/1960).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1959001227.X01Im RIS seit
01.12.1961Zuletzt aktualisiert am
12.08.2016