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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
BewG 1955 §15 Abs1;Rechtssatz
Mietverträge auf bestimmte Dauer sind mit den Einschränkungen nach § 26 GebGes 1957 nach dem einschlägigen Vorschriften des BewG zu bewerten.Mietverträge auf bestimmte Dauer sind mit den Einschränkungen nach Paragraph 26, GebGes 1957 nach dem einschlägigen Vorschriften des BewG zu bewerten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1961001318.X02Im RIS seit
14.01.2002