RS Vwgh 1962/1/16 1354/60

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Veröffentlicht am 16.01.1962
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
27/04 Sonstige Rechtspflege
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §6 Abs1 impl;
BAO §50 Abs1 impl;
B-VG Art22 impl;
GEG 1948 §7 Abs1;
GEG 1948 §9 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen des Inhalts, daß nach allgemeinen Grundsätzen eines rechtsstaatlich geordneten Verfahrens eine Behörde jenen Teil einer an sie gelangten Eingabe, dessen Erledigung nicht in ihre Zuständigkeit fällt, an die zur Entscheidung berufene Behörde weiterzuleiten verpflichtet ist (Anmerkung: Im Beschwerdefall wollte der Bf den von ihm eingebrachten Berichtigungsantrag als Antrag auf Nachlaß der Gerichtsgebühren gewertet wissen).

Schlagworte

Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1960001354.X01

Im RIS seit

16.01.1962

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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