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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §245 Abs1Rechtssatz
Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit den Inhaltes; die belangte Behörde hatte fälschlich die Auffassung vertreten, der nachmalige Bf habe die Berufungsfrist versäumt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1960001250.X01Im RIS seit
16.09.2019Zuletzt aktualisiert am
16.09.2019