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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Nach der das Steuerecht beherrschenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist die Zugehörigkeit eines Wirtschaftgutes zum Betiebsvermögen dadurch zu beurteilen, ob es ausschließlich betrieblichen oder privaten Zwecken dient.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1961001356.X02Im RIS seit
26.01.1962Zuletzt aktualisiert am
15.03.2016