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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §29;Rechtssatz
Die Erteilung von Auflagen zur Durchführung von gemäß § 38 Abs. 1 WRG 1959 bewilligungspflichtigen Bauführungen im Zusammenhang mit Instandsetzungsarbeiten unter Berufung auf § 29 leg cit ist unzulässig.Die Erteilung von Auflagen zur Durchführung von gemäß Paragraph 38, Absatz eins, WRG 1959 bewilligungspflichtigen Bauführungen im Zusammenhang mit Instandsetzungsarbeiten unter Berufung auf Paragraph 29, leg cit ist unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1961000622.X01Im RIS seit
01.10.2012Zuletzt aktualisiert am
15.10.2012