RS Vwgh 1962/2/2 1246/60

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Veröffentlicht am 02.02.1962
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1965 Anl Abschn4 liti;

Rechtssatz

Der nach der Richtsatzposition IV/i/497 eingefügte Nachsatz bezieht sich nicht nur auf die Richtsatzpositionen IV/i/494-497, sodass Schmerzzustände als lebhafte Reizerscheinungen auch neben einer Einschätzung nach den Richtsatzpositionen IV/i/490-493 gesondert zu berücksichtigen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1960001246.X01

Im RIS seit

02.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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