RS Vwgh 1962/2/16 0005/59

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Veröffentlicht am 16.02.1962
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

y5169; yk14182

Rechtssatz

Wenn die Behörde die Mitwirkung des Steuerpflichtigen so weit berücksichtigt, daß sie in einer Bewertungsfrage den Wertansätzen des Steuerpflichtigen folgt - der schließlich über die konkreten Verhältnisse am besten Bescheid wissen muß -, dann kann ihr ein solches Verhalten nicht als Verletzung der amtswegigen Ermittlungspflicht angelastet werden (Hinweis: Der Bf hatte argumentiert, die Behörde wäre verpflichtet gewesen, die zu seinen Ungunsten unrichtigen Bewertungsansätze richtigzustellen).

*

E 16.2.1962, 0005/59 #3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1959000005.X03

Im RIS seit

16.02.1962
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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