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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
y5169; yk14182Rechtssatz
Wenn die Behörde die Mitwirkung des Steuerpflichtigen so weit berücksichtigt, daß sie in einer Bewertungsfrage den Wertansätzen des Steuerpflichtigen folgt - der schließlich über die konkreten Verhältnisse am besten Bescheid wissen muß -, dann kann ihr ein solches Verhalten nicht als Verletzung der amtswegigen Ermittlungspflicht angelastet werden (Hinweis: Der Bf hatte argumentiert, die Behörde wäre verpflichtet gewesen, die zu seinen Ungunsten unrichtigen Bewertungsansätze richtigzustellen).
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E 16.2.1962, 0005/59 #3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1959000005.X03Im RIS seit
16.02.1962