RS Vwgh 1962/2/23 1481/60

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Veröffentlicht am 23.02.1962
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §192;
EStG 1953 §4 Abs1;
EStG 1953 §5;
KStG 1966 §8 impl;

Rechtssatz

Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann in dem seine Einkommensteuerpflicht betreffenden Verfahren zwar nicht mehr die Feststellung des Gewinnes der Kapitalgesellschaft bekämpfen. Es kann ihm jedoch nicht verwehrt werden, in diesem Verfahren zu beweisen, daß die bei der Veranlagung der Körperschaftsteuer von der Behörde angenommene verdeckte Gewinnausschüttung nicht den Tatsachen entspricht und daß er für diese angenommene Gewinnausschüttung somit keine Einkommensteuer zu bezahlen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1960001481.X01

Im RIS seit

23.02.1962

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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