RS Vwgh 1962/2/23 1320/60

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Veröffentlicht am 23.02.1962
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Nach § 8 KOVG 1957 besteht keine Möglichkeit, das Unterbleiben einer Dienstprüfung zufolge der Kriegsverletzung bei der Einschätzung zu erfassen, wenn die tatsächlich stattfindende Verwendung der angestrebten höheren Verwendungsgruppe entspricht.Nach Paragraph 8, KOVG 1957 besteht keine Möglichkeit, das Unterbleiben einer Dienstprüfung zufolge der Kriegsverletzung bei der Einschätzung zu erfassen, wenn die tatsächlich stattfindende Verwendung der angestrebten höheren Verwendungsgruppe entspricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1960001320.X02

Im RIS seit

06.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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