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36 WirtschaftstreuhänderNorm
ASVG §412;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1326/61Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2132/60 E 22. März 1961 VwSlg 5529 A/1961 RS 4Stammrechtssatz
Ein Wirtschaftstreuhänder ist im Rahmen seiner Befugnisse nach § 33 Abs 2 lit d der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung berechtigt, in Vertretung seines Auftraggebers einen Einspruch gegen den Bescheid eines Sozialversicherungsträgers einzubringen.Ein Wirtschaftstreuhänder ist im Rahmen seiner Befugnisse nach Paragraph 33, Absatz 2, Litera d, der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung berechtigt, in Vertretung seines Auftraggebers einen Einspruch gegen den Bescheid eines Sozialversicherungsträgers einzubringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1961001325.X02Im RIS seit
28.02.1962Zuletzt aktualisiert am
10.02.2011