RS Vwgh 1962/3/2 0653/59

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Veröffentlicht am 02.03.1962
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15201;

Rechtssatz

Eine Schätzung, zu deren Elementen ua auch die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört, ist nicht ein Akt des freien Ermessens der Behörde, sondern stellt ein Ergebnis von Überlegungen dar, die sich an einen bestimmten Tatbestand knüpfen (Hinweis E 3.6.1955, 1862/53, VwSlg 1176 F/1955). *

E 2.3.1962, 653/59 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1959000653.X01

Im RIS seit

02.03.1962
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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