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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15201;Rechtssatz
Eine Schätzung, zu deren Elementen ua auch die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört, ist nicht ein Akt des freien Ermessens der Behörde, sondern stellt ein Ergebnis von Überlegungen dar, die sich an einen bestimmten Tatbestand knüpfen (Hinweis E 3.6.1955, 1862/53, VwSlg 1176 F/1955). *
E 2.3.1962, 653/59 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1959000653.X01Im RIS seit
02.03.1962