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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §55;Rechtssatz
Wer mit abgebremstem Kraftwagen deshalb über die Sperrlinie fährt, um dadurch das Gerammtwerden durch einen in geringerem Abstand nachfahrendes Kraftfahrzeug hintanzuhalten, kann sich nicht auf Notstand berufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1961002310.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
10.03.2016