RS Vwgh 1962/3/21 2310/61

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Veröffentlicht am 21.03.1962
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Als Merkmal des Notstandes hat eine unmittelbar drohende Gefahr für das Leben, die Freiheit oder das Vermögen zu gelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1961002310.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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