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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs4 litd;Rechtssatz
Die aufsichtsbehördliche Nichtigerklärung eines Bescheides über die Genehmigung der Nichtzulassung als Dentist auf Grund des § 68 Abs. 4 lit. d AVG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Dentistengesetzes wegen eines der Unterbehörde unterlaufenen Irrtums bei der Sachverhaltsannahme ist nicht zulässig.Die aufsichtsbehördliche Nichtigerklärung eines Bescheides über die Genehmigung der Nichtzulassung als Dentist auf Grund des Paragraph 68, Absatz 4, Litera d, AVG in Verbindung mit Paragraph 4, Absatz 3, des Dentistengesetzes wegen eines der Unterbehörde unterlaufenen Irrtums bei der Sachverhaltsannahme ist nicht zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1961000197.X01Im RIS seit
29.04.2016Zuletzt aktualisiert am
08.06.2016