RS Vwgh 1962/3/29 0197/61

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Veröffentlicht am 29.03.1962
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

AVG §68 Abs4 litd;
DentG §4 Abs3;
  1. DentG § 4 gültig von 20.04.2002 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 155/2005
  2. DentG § 4 gültig von 01.09.2000 bis 19.04.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 107/2000
  3. DentG § 4 gültig von 11.03.1999 bis 31.08.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/1999

Rechtssatz

Die aufsichtsbehördliche Nichtigerklärung eines Bescheides über die Genehmigung der Nichtzulassung als Dentist auf Grund des § 68 Abs. 4 lit. d AVG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Dentistengesetzes wegen eines der Unterbehörde unterlaufenen Irrtums bei der Sachverhaltsannahme ist nicht zulässig.Die aufsichtsbehördliche Nichtigerklärung eines Bescheides über die Genehmigung der Nichtzulassung als Dentist auf Grund des Paragraph 68, Absatz 4, Litera d, AVG in Verbindung mit Paragraph 4, Absatz 3, des Dentistengesetzes wegen eines der Unterbehörde unterlaufenen Irrtums bei der Sachverhaltsannahme ist nicht zulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1961000197.X01

Im RIS seit

29.04.2016

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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