RS Vwgh 1962/4/13 1639/60

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Veröffentlicht am 13.04.1962
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1967 §6c Abs3 lita impl;

Rechtssatz

Elektroinstallationen sowie die Gaszuleitung und Wasserzuleitung sind zweifellos UNBEWEGLICHE Wirtschaftsgüter.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1960001639.X02

Im RIS seit

13.04.1962

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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