RS Vwgh 1962/4/25 0217/59

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Veröffentlicht am 25.04.1962
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33 Bewertungsrecht
82/04 Apotheken Arzneimittel

Rechtssatz

Ob für die "auf Grund früherer Vorschriften (dh von Vorschriften vor dem Wirksamkeitsbeginne des ApG 1906) erworbenen Apothekenrechte" nach § 61 ApG gesonderte Einheitswerte festgestellt werden können, richtet sich nach den Umständen des einzelnen Falles. Ist nach diesen Umständen die Möglichkeit einer entgeltlichen Übertragung, einer Vererbung oder einer sonstigen Verwertung auszuschließen, dann kann für dieses Recht kein Einheitswert festgestellt werden.Ob für die "auf Grund früherer Vorschriften (dh von Vorschriften vor dem Wirksamkeitsbeginne des ApG 1906) erworbenen Apothekenrechte" nach Paragraph 61, ApG gesonderte Einheitswerte festgestellt werden können, richtet sich nach den Umständen des einzelnen Falles. Ist nach diesen Umständen die Möglichkeit einer entgeltlichen Übertragung, einer Vererbung oder einer sonstigen Verwertung auszuschließen, dann kann für dieses Recht kein Einheitswert festgestellt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1959000217.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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