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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §53 Abs1;Rechtssatz
Die Heranziehung eines Sachverständigen wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß dieser bereits bei derselben Behörde in einem früheren Verfahren über dieselbe Sache als Sachverständiger verwendet worden ist.
Schlagworte
Befangenheit von SachverständigenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1960001198.X01Im RIS seit
14.07.2003