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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Eine Verletzung von Rechten des Steuerpflichtigen kann nicht darin erblickt werden, daß die Behörde - zugleich mit der Ablehnung der Wiederaufnahme von Verfahren in einer bestimmten Steuerart zuungunsten des Steuerpflichtigen wiederaufzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1960000243.X01Im RIS seit
27.04.1962Zuletzt aktualisiert am
22.03.2016