RS Vwgh 1962/5/9 0021/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.05.1962
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1955 §57 Abs1;
KFG 1955 §85 Abs4;
VStG §19;
VStG §6;

Rechtssatz

Der Umstand, dass jemand, dem der Führerschein entzogen wurde, auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges zur Berufsausübung angewiesen ist, rechtfertigt nicht die verbotswidrige Lenkung eines Kraftfahrzeuges ohne Führerschein unter dem Gesichtspunkt des Notstandes.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1962000021.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten