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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1955 §57 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, dass jemand, dem der Führerschein entzogen wurde, auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges zur Berufsausübung angewiesen ist, rechtfertigt nicht die verbotswidrige Lenkung eines Kraftfahrzeuges ohne Führerschein unter dem Gesichtspunkt des Notstandes.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde UmständeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1962000021.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
01.04.2019