RS Vwgh 1962/5/14 1967/61

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Veröffentlicht am 14.05.1962
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Rechtssatz

Verschenkt der zur Erbfolge Berufene die noch nicht angetretene Erbschaft gegen Vorbehalt des Fruchtnießungsrechtes an Nachlaßsachen, dann hat in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der "Geschenkgeber" vom Werte des ihm vorbehaltenen Fruchtgenußrechtes die Erbschaftsteuer zu entrichten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1961001967.X01

Im RIS seit

14.05.1962

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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