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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Bei der Anerkennung von Abbruchkosten als Wiederaufbaukosten iSd § 99 Abs 4 EStG sind verschiedene Ergebnisse in der Verschiedenheit des Sachverhaltes und in der dem Steuerrecht eigenen Ansprüchen Betrachtungsweise begründet und beruhen nicht auf einer willkürlichen Differenzierung bei der Rechtsanwendung.Bei der Anerkennung von Abbruchkosten als Wiederaufbaukosten iSd Paragraph 99, Absatz 4, EStG sind verschiedene Ergebnisse in der Verschiedenheit des Sachverhaltes und in der dem Steuerrecht eigenen Ansprüchen Betrachtungsweise begründet und beruhen nicht auf einer willkürlichen Differenzierung bei der Rechtsanwendung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1961002221.X02Im RIS seit
18.05.1962Zuletzt aktualisiert am
22.03.2016