RS Vwgh 1962/5/18 2221/61

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Veröffentlicht am 18.05.1962
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Bei der Anerkennung von Abbruchkosten als Wiederaufbaukosten iSd § 99 Abs 4 EStG sind verschiedene Ergebnisse in der Verschiedenheit des Sachverhaltes und in der dem Steuerrecht eigenen Ansprüchen Betrachtungsweise begründet und beruhen nicht auf einer willkürlichen Differenzierung bei der Rechtsanwendung.Bei der Anerkennung von Abbruchkosten als Wiederaufbaukosten iSd Paragraph 99, Absatz 4, EStG sind verschiedene Ergebnisse in der Verschiedenheit des Sachverhaltes und in der dem Steuerrecht eigenen Ansprüchen Betrachtungsweise begründet und beruhen nicht auf einer willkürlichen Differenzierung bei der Rechtsanwendung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1961002221.X02

Im RIS seit

18.05.1962

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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