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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15204;Rechtssatz
Die Abgabenbehörde kann die Besteuerungsgrundlagen auch ohne Durchführung einer Bucheinsicht oder Betriebsprüfung schätzen, wenn sich aus den Umständen ergibt, daß die der Behörde bekanntgegebenen Besteuerungsgrundlagen und demnach auch die Aufzeichnungen tatsächlich nicht richtig sein können (Hinweis E 17.5.1957, 102/54, VwSlg 1649 F/1957).
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E 18.5.1962, 1067/59 #2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1959001067.X02Im RIS seit
18.05.1962