RS Vwgh 1962/5/18 1067/59

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Veröffentlicht am 18.05.1962
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15204;

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde kann die Besteuerungsgrundlagen auch ohne Durchführung einer Bucheinsicht oder Betriebsprüfung schätzen, wenn sich aus den Umständen ergibt, daß die der Behörde bekanntgegebenen Besteuerungsgrundlagen und demnach auch die Aufzeichnungen tatsächlich nicht richtig sein können (Hinweis E 17.5.1957, 102/54, VwSlg 1649 F/1957).

*

E 18.5.1962, 1067/59 #2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1959001067.X02

Im RIS seit

18.05.1962
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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